Transportschäden:
Pakete vor der Annahme auf Schäden prüfen
Als Empfänger eines Pakets prüfen Sie den Versandkarton am besten auf Schäden, bevor Sie den Erhalt quittieren. Denn mit der Unterschrift bestätigen Sie dem Paketdienst/ Spedition nicht nur den Empfang, sondern auch die Unversehrtheit des Pakets bei Zustellung.
Paketzusteller sind meistens in Eile und drängen Sie zu einer schnellen Unterschrift, doch lassen Sie sich davon nicht beeinflussen. Ein äußerlicher Schnell-Check des Versandkartons dauert nur wenige Sekunden.
- Begutachten Sie den Karton (die Paketverpackung) von allen Seiten auf Beschädigungen.
- Achten Sie auch auf kleine Einstiche, durch die ggf. ein schafer Gegenstand ins Kartoninnere eingedrungen sein könnte.
- Feuchte Stellen können insbesondere auf der Paketunterseite vorhanden sein, falls das Paket z.B. auf nassem Asphalt abgestellt wurde.
- Schütteln Sie das Paket leicht, um ggf. Geräusche von Scherben o.ä. im Inneren wahrzunehmen.
- Wenn das Paket mit Klebeband verschlossen ist, das das Logo des Paketdienstes zeigt, deutet dies auf eine Nachverpackung im Paketzentrum hin.
Haben Sie aufgrund des äußeren Anscheins die Vermutung, dass der Inhalt des Pakets beschädigt sein könnte, weisen Sie den Paketzusteller darauf hin (man spricht hierbei von einem sog. "offenen Schaden").
Bitten Sie den Zusteller, in seinem Beisein das Paket öffnen zu dürfen, um den Inhalt zu prüfen. Der Zusteller muss das nicht tun; es ist freiwillig und rechtlich nicht verpflichtend. Sollte der Zusteller eine Öffnung des Pakets nicht erlauben, können Sie die Annahme des Pakets verweigern. Oder Sie nehmen das Paket an und lassen die äußeren Beschädigungen vom Zusteller dokumentieren. Die meisten Zusteller führen dafür Schadenformulare mit oder dokumentieren Schäden per Handscanner.
Transportschäden, die von außen nicht erkennbar sind
Ist ein Transportschäden bei der Paketannahme äußerlich nicht erkennbar, spricht man von einem verdeckten Schaden
Im Falle eines verdeckten Transportschadens ist der Absender auf die Mithilfe des Empfängers angewiesen. Der Empfänger muss den beschädigten Karton samt Inhalt und Polstermaterial zu Beweiszwecken aufbewahren und fotografieren.